Donnerstag, 27. März 2008

Tagesprotokoll vom 26. März 2008

Datum:26.3.2008
Fach / Thema: Oekonomie+Recht/ Steuern
Dozent: Sandra Presotto

Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Unterschied Steuern und öffentliche Abgaben

Es gibt verschiedene arten von Steuern. Wir unterscheiden zwischen Einkommenssteuern, Vermögenssteuern, Verbrauchssteuern Kapitalsteuern, Gewinnsteuern. Es gibt die Direkte und die indirekte Steuern. Die Direkten Steuern werden von Bund, Kanton und Gemeinden verlangt. Die indirekte Steuern wie zum Beispiel Zölle, Verrechnungssteuer oder Mehrwertsteuer werden vom Bund verlangt und sind auch schon in den Preisen beinhaltet!

Fünf gesetzliche Voraussetzungen:

1.Die Steuerhoheit ist der oder die Gemeinden, Kantone und Bund
2.Das Steuersubjekt sind wir alle die Steuern zahlen dürfen
3.Das Steuerobjekt, welches die Steuerleistung begründet (z.B. die Autosteuer)
4.Die Steuerberechnungsgrundlage, aufgrund welcher die Steuer berechnet wird ( Beispiel Auto: das Gesamtgewicht.)
5.Das Steuermass, welches den Steuerbetrag im Verhältnis zur Steuerberechnungsgrundlage bestimmt.

Die steuerliche Bemessung:

Steuerberechnungsgrundlagen: Bei jeder Steuer muss der Steuerbetrag berechnet werden, die werden auf bestimmte Werte abgestellt und so ermittelt.
Sachliche Bemessung: Bei den indirekten Steuern bestimmt der Gesetzgeber über die Art und Werte die für die Steuerberechtigung herangezogen werden müssen. ( Beispiel, Erbschaftssteuer)
Zeitliche Bemessung: Das Vermögen wir z.B. an einem bestimmten Tag bemessen, das wäre der Stichtag.
Steuermass: Das Steuermass ist gesetzlich geregelt, bei der Einkommenssteuer ist das Steuermass abhängig von der Höhe des Einkommens.
Steuersatz: Der Steuersatz ist der gesetzlich festgelegte Ansatz einer Steuer. ( Beispiel, Mehrwertsteuer)
Steuerfuss: Der Steuerfuss bestimmt, mit welchem Faktor die einfache Staatssteuer für die Berechnung des effektiven Steuerbetrages zu multiplizieren ist.


Privat- / Geschäftsvermögen:

Man muss abgrenzen zwischen Privat- und Geschäftsvermögen, vor allem Steuerlich. Wir müssen zuordnen was z.B. bei einem Haus Geschäftlich und was Privat genützt wird. Wenn bei einem Haus 65% der Räume geschäftlich genutzt wird ist das Haus Geschäftsvermögen. Wir reden da von Präponderanzmethode.


Mehrwertsteuer:

Die Mwst. Sätze in der Gastronomie: Restauration 7,6%
Hotelerie 3,6%
Take away 2,4%

Abrechnung Mwst: Umsatzsteuer7,6%- Vorsteuer 2,4% ( Einkäufe Warenlager) = effektive Abrechnung

Saldosteuerung/ Pauschalbesteuerung: Der Unterschied zwischen Saldo- und Pauschalbesteuerung ist das man bei der Pauschalbesteuerung den fixen Ansatz von 5,2% hat. Bei der Saldobesteuerung rechnen wir wieder Umsatz- Vorsteuer, aus dieser Rechnung erhalten wir den effektiven Betrag den wir besteuern müssen.



Erkenntnisse / Schlussfolgerungen:

Das Thema Steuern ist aus meiner sicht ein total kompliziertes und heikles Thema. Ich glaube das ich für alle spreche wen ich sage das dieser Tag heute viel zu trocken war! Bei meiner nächsten Steuererklärung denke ich daran das ich mein Hund auch versteuern muss…

Ich wünsche allen eine gute Zeit und bis zum nächsten Mal am 22.4.08
Mit freundlichen Grüßen Päscu Fiechter

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